Die Lebensmittel der Tafel werden an Bedürftige mit Berechtigungsschein ausgegeben.
Diesen Schein erhalten Einzelpersonen und Familien, die sich in einer aktuellen Notlage befinden oder deren Lebensbedarf sich nach Eckregelsätzen bemisst, wie Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Grundsicherung, oder damit vergleichbare Leistungen.
Christine Bohl
Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit Diakonisches Werk
Crailsheimstr. 8a
83278 Traunstein
Tel. 0861 9898-216 oder -215
christine.bohl@diakonie-traunstein.de
Dazu bitte die Unterlagen der Sozialleistungsträger mitbringen. Nach bedarfsorientierter Prüfung erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie 3 Monate lang Lebensmittel bei der Tafel
abholen können.
Die bei den Ausgabestellen vorhandenen Lebensmittel werden auf alle berechtigten Personen gleichmäßig verteilt.